Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Striebinger Media

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von StriebingerMedia, insbesondere für Workshops, Videoberatung, Konzeption, Drehbegleitung, Postproduktion, technische Ausstattungsempfehlung sowie individuell zugeschnittene Unterstützungsformate im Bereich der Video-Content-Produktion. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Ein Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch Annahme einer Terminvereinbarung zustande.
(2) Vorabgespräche und unverbindliche Beratung stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(3) Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Zugang.
(4) Bei minderjährigen Auftraggeber:innen ist ein Vertragsschluss nur mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person möglich. Diese wird Vertragspartner:in und übernimmt sämtliche Pflichten aus dem Vertrag.

3. Zusammenarbeit mit Subdienstleister:innen und Kooperationspartner:innen

(1) StriebingerMedia ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungsbestandteile geeignete Subdienstleister:innen oder freie Kooperationspartner:innen einzusetzen. Dies betrifft insbesondere spezialisierte Aufgaben wie Kameraarbeit, Motion Design, Animation, Color Grading, Tonmischung oder andere medienbezogene Tätigkeiten.
(2) Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und unter Wahrung professioneller Qualitätsstandards. Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt bei StriebingerMedia.
(3) Der Einsatz Dritter begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den eingebundenen Partner:innen.
(4) Für Leistungen Dritter haftet StriebingerMedia nur insoweit, wie deren Koordination, Steuerung oder Qualitätskontrolle durch StriebingerMedia selbst beeinflussbar war. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Mit Vertragsschluss erklären sich Kund:innen mit der potenziellen Einbindung solcher Kooperationspartner:innen einverstanden, sofern Umfang und Qualität der vereinbarten Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

4. Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Projektumfang.
(2) Änderungen oder Erweiterungen sind jederzeit möglich, bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung.
(3) Technisch oder organisatorisch bedingte Abweichungen, die den Charakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändern, gelten nicht als Mangel.

5. Terminvereinbarungen und Ausfallregelungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach werden 50 % des Honorars fällig, bei Nichterscheinen 100 %.
(3) Kann ein Termin seitens StriebingerMedia aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin angeboten. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einzelverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Fortlaufende Zusammenarbeiten (z. B. monatliche Betreuung) können mit vier Wochen Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
(2) Zahlungen sind binnen 10 Werktagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zu leisten.
(3) Abschlagszahlungen können projektbezogen vereinbart werden.
(4) Bei Zahlungsverzug ist StriebingerMedia berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte an Konzepten, Schnittfassungen und kreativen Leistungen bei StriebingerMedia.
(2) Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung.
(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe oder öffentliche Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.

9. Haftung

(1) StriebingerMedia haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet StriebingerMedia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
(4) Die Verantwortung für die Sicherung von Rohmaterial liegt – sofern nicht anders geregelt – beim Auftraggeber.

10. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG erhoben und verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Verpflichtung.
(3) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von StriebingerMedia zu entnehmen.

11. Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)

(1) Wird StriebingerMedia mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden beauftragt (z. B. durch Bearbeitung von Videoaufnahmen mit identifizierbaren Personen), ist der Abschluss eines AV-Vertrags gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich.
(2) Ohne diesen Vertrag kann eine datenschutzkonforme Durchführung des Auftrags nicht gewährleistet werden.
(3) Der AV-Vertrag regelt Umfang, Zweck, Sicherheitsmaßnahmen und Löschfristen.
(4) Die Verantwortung für die rechtmäßige Erhebung der Daten liegt beim Auftraggeber.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von StriebingerMedia.